Digitalmarketing-Vertrag: Worauf achten?

Serdar D
Serdar D

Wenn Sie kurz davor stehen, einen Digitalmarketing-Vertrag zu unterschreiben und planen, ihn nur schnell zu überfliegen, halten Sie inne. Die Konsequenzen dieses Dokuments begleiten Sie über Monate, manchmal Jahre. Die digitalen Werbeausgaben im DACH-Raum wachsen stetig, die Zahl der Agenturen vervielfacht sich jährlich, und Vertragsstreitigkeiten wachsen mit ihnen. Ein Digitalmarketing-Vertrag definiert Erwartungen, Verantwortlichkeiten und Rechte beider Parteien. Ohne diese Klarheit sind operative Verluste unvermeidlich, selbst wenn die Beziehung nie vor Gericht landet.

Wir erleben dieses Szenario regelmässig: Ein Unternehmen gibt einer Agentur die Hand, Kampagnen starten, die ersten drei Monate laufen reibungslos. Dann taucht eine KPI-Meinungsverschiedenheit auf, ein Reporting-Format sorgt für Reibung, oder der Kontozugang wird bei Vertragskündigung problematisch. Der Digitalmarketing-Vertrag soll diese Situationen lösen, bevor sie entstehen. Aber die meisten Unternehmen behandeln den Vertrag als Formalität.

Was folgt, ist eine detaillierte Aufschlüsselung jeder Klausel, die in einen Digitalmarketing-Vertrag gehört, die häufigsten Fallstricke und eine Checkliste vor der Unterschrift, die DACH-Unternehmen nutzen sollten.

Digitalmarketing-Vertrag Leitfaden wichtige Klauseln

Leistungsumfang: Die wichtigste Klausel

Jeder Digitalmarketing-Vertrag steht und fällt mit seiner Leistungsbeschreibung. „Es werden Digitalmarketing-Dienstleistungen erbracht“ ist ein bedeutungsloser Satz. Welche Plattformen? Welche Kampagnentypen? In welcher Häufigkeit? Mit welchen Deliverables? Jeder dieser Punkte braucht eine explizite Definition.

Ein reales Szenario: Ein Unternehmen beauftragt eine Agentur mit Google Ads und Social-Media-Management. Der Vertrag sagt „Google Ads Management.“ Aber Google Ads umfasst Search, Display, Shopping, YouTube und Performance Max Kampagnen. Die Agentur führt nur Search-Kampagnen. Das Unternehmen fragt: „Ist YouTube nicht eingeschlossen?“ An diesem Punkt ist der Vertrag das Einzige, was zählt.

Was eine Leistungsbeschreibung beinhalten muss

Plattformspezifische Details sind essenziell. Wenn Google Ads im Umfang enthalten ist, spezifizieren Sie, welche Kampagnentypen eingeschlossen sind, wie viele Kampagnen verwaltet werden, ob A/B-Tests Teil des Service sind und ob das Conversion-Tracking-Setup abgedeckt ist. Wenn Social-Media-Werbung eingeschlossen ist, benennen Sie die Plattformen, definieren Sie, wie viele Creatives pro Monat produziert werden, und klären Sie, wer für die Texterstellung verantwortlich ist.

Content-Produktion braucht ebenfalls Spezifizierung. Wenn Blogposts eingeschlossen sind, geben Sie die monatliche Menge, den Wortumfang und an, ob SEO-Optimierung Teil des Service ist. Wenn Social-Media-Management im Umfang ist, definieren Sie die Anzahl der Posts pro Monat, ob Stories oder Reels eingeschlossen sind und ob Community Management (Kommentar-Antworten, DM-Bearbeitung) abgedeckt ist.

Out-of-Scope-Arbeit

Listen Sie explizit auf, was nicht enthalten ist. Wenn Ihre Agentur SEO anbietet, aber kein technisches SEO (Seitengeschwindigkeitsoptimierung, Serverkonfiguration) abdeckt, halten Sie das fest. Es sollte auch einen klaren Mechanismus für Ad-hoc-Anfragen geben. Wenn ausserplanmässige Arbeit angefragt wird: Wie werden die Zusatzkosten berechnet? Stundensatz oder projektbasiert? Was ist der Freigabeprozess?

Vertragslaufzeit und Kündigung

Die meisten Digitalmarketing-Verträge im DACH-Raum laufen 6 oder 12 Monate, wobei manche Agenturen 3-Monats-Vereinbarungen anbieten. Das Erste, was Sie prüfen: Verlängert sich der Vertrag automatisch, wenn die Erstlaufzeit abläuft?

Automatische Verlängerungsklauseln sind extrem verbreitet und werden häufig übersehen. Ihr 12-Monats-Vertrag ist abgelaufen, aber weil Sie keine schriftliche Kündigung 30 Tage vor Ablauf geschickt haben, hat er sich automatisch um weitere 6 Monate verlängert. Sie sind unzufrieden mit der Leistung, aber jetzt für ein halbes Jahr gebunden. Diese Klausel ist manchmal im Kleingedruckten versteckt. Prüfen Sie immer.

Kündigungsbedingungen

Kündigungsklauseln gehören zu den sensibelsten Teilen jedes Vertrags. Stellen Sie diese Fragen:

  • Ist eine vorzeitige Kündigung möglich? Unter welchen Bedingungen?
  • Gibt es eine Vertragsstrafe bei vorzeitiger Kündigung? Falls ja, wie hoch?
  • Was gilt als Kündigungsgrund „aus wichtigem Grund“?
  • Welche Vorlaufzeit ist für die Kündigung erforderlich?
  • Wie sieht der Übergangsprozess nach Kündigung aus?

Ein häufiges Problem in DACH-Verträgen: „Im Falle einer Kündigung ohne wichtigen Grund ist die verbleibende Vertragslaufzeit vollständig zu bezahlen.“ Bei einem 12-Monats-Vertrag bedeutet Kündigung in Monat vier, acht Monate Leistung zu bezahlen, die Sie nicht erhalten. Das ist eine unangemessene Bedingung. Ein fairer Vertrag begrenzt Vertragsstrafen bei vorzeitiger Kündigung auf ein bis zwei Monatshonorare.

Performance-basierte Kündigungsrechte

Ein idealer Digitalmarketing-Vertrag beinhaltet Kündigungsrechte, die an Performance-Ziele gekoppelt sind. Zum Beispiel: „Wenn vereinbarte KPI-Ziele über drei aufeinanderfolgende Monate um mehr als 40 Prozent verfehlt werden, kann der Auftraggeber ohne Strafzahlung kündigen.“ Diese Klausel motiviert die Agentur und schützt den Kunden.

Vertragsprüfung vor der Unterschrift

Wir helfen Ihnen, ein Agenturangebot zu bewerten und sicherzustellen, dass der Vertrag Ihre Interessen mit klaren KPIs und fairen Bedingungen schützt.

Kontakt aufnehmen →

KPI- und Performance-Vereinbarungen

KPIs sind nicht nur ein Abschnitt des Vertrags. Sie sind sein Rückgrat. Ein Vertrag ohne KPIs ist wie eine Reise ohne Ziel.

Es gibt ein heikles Gleichgewicht. Agenturen vermeiden Performance-Garantien, weil externe Faktoren wie Wettbewerb, Saisonalität und Algorithmusänderungen die Ergebnisse beeinflussen. Auftraggeber wollen konkrete Zusagen, weil sie die Ausgaben sonst nicht rechtfertigen können. Die Lösung: Setzen Sie Ziele, keine Garantien.

KPIs richtig setzen

KPIs sollten gemeinsam von Agentur und Auftraggeber bestimmt werden. Von der Agentur allein definierte KPIs werden möglicherweise konservativ niedrig angesetzt. Vom Auftraggeber aufgezwungene Ziele könnten unrealistisch sein. Kollaboratives Target-Setting ergibt Werte, die ambitioniert, aber erreichbar sind.

KPIs sollten auf zwei Ebenen definiert werden: „Zielwert“ und „Mindestwert.“ Der Zielwert ist der Wert, den Sie erreichen wollen. Der Mindestwert ist das Minimum, unter dem die Performance inakzeptabel ist. Wird der Mindestwert drei Monate in Folge unterschritten, greift der Kündigungsmechanismus. Diese Struktur gibt der Agentur Spielraum und schützt gleichzeitig den Auftraggeber.

Kanal Typische KPIs Messquelle
Google Ads (Search) CPA, ROAS, Conversion-Volumen Google Ads + GA4
Social Media Ads CPL, Engagement Rate, CPC Meta Ads Manager / TikTok Ads
SEO Organischer Traffic, Keyword-Rankings Google Search Console + Ahrefs
E-Mail-Marketing Öffnungsrate, Klickrate, Conversions Mailchimp / Klaviyo
Content Marketing Organischer Traffic, Verweildauer, Backlinks GA4 + Ahrefs

Ein wichtiger Punkt: KPIs brauchen Baseline-Werte. Ohne zu wissen, wo Sie heute stehen, kann niemand beurteilen, ob die Ergebnisse eine Verbesserung darstellen. Die Baseline sollte im Vertrag dokumentiert werden, idealerweise auf Basis der Daten der letzten 3 bis 6 Monate. Wenn Sie zum ersten Mal Digitalmarketing betreiben, vereinbaren Sie eine „Lernphase“ von 60 bis 90 Tagen, nach der die KPIs auf Basis der gesammelten Daten gemeinsam festgelegt werden.

Dateneigentum und Kontozugang

Wenn Ihr Digitalmarketing-Vertrag keine Dateneigentums-Klausel enthält, gehen Sie ein ernstes Risiko ein. Das ist einer der am häufigsten streitigen Bereiche in Agentur-Kunden-Auseinandersetzungen.

Werbekonten

Ihr Google Ads Konto, Meta Business Manager, TikTok Business Center und andere Plattformkonten müssen unter dem Namen Ihres Unternehmens eröffnet werden. Die Agentur verbindet sich mit Verwaltungs- oder Standardzugriff. Wenn der Vertrag endet, wird der Agenturzugriff entzogen, aber das Konto und alle Daten bleiben bei Ihnen.

Manche Agenturen eröffnen Kundenkonten unter ihrem eigenen MCC (My Client Centre). In diesem Fall lebt das Konto technisch unter der Agentur. Ihr Vertrag muss explizit festlegen, dass „bei Vertragsbeendigung das Konto innerhalb eines definierten Zeitraums an den Auftraggeber übertragen wird.“

Analytics und Tracking

Ihre Google Analytics 4 Property, Google Ads Conversion Tags, Meta Pixel und die gesamte Tracking-Infrastruktur müssen Ihrem Unternehmen gehören. Die Agentur bekommt Zugang, aber kein Eigentum.

Nehmen Sie diese Formulierung in den Vertrag auf: „Bei Vertragsbeendigung überträgt die Agentur alle Kontozugänge an den Auftraggeber innerhalb von 7 Werktagen. Kampagnendaten, Berichte, Zielgruppenlisten und Optimierungsdokumentation gehören dem Auftraggeber und werden von der Agentur weder gelöscht noch zurückgehalten.“

DSGVO und Datenschutz

Im DACH-Raum ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäss Art. 28 DSGVO gesetzlich vorgeschrieben, wenn die Agentur personenbezogene Daten Ihrer Kunden verarbeitet. Das ist bei praktisch jeder Digitalmarketing-Aktivität der Fall.

Der AVV muss enthalten: Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, Art der personenbezogenen Daten, Kategorien betroffener Personen, Pflichten und Rechte des Verantwortlichen, technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz und Regelungen zur Unterauftragsverarbeitung (relevant, wenn die Agentur Sub-Dienstleister einsetzt, z.B. für Grafikdesign oder Texterstellung).

Ohne AVV riskieren Sie Bussgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des globalen Jahresumsatzes. Lassen Sie sich den AVV vor Vertragsunterschrift vorlegen und von Ihrem Datenschutzbeauftragten oder Rechtsberater prüfen.

Tracking und Consent Management

Der Vertrag sollte regeln, wer für die DSGVO-konforme Implementierung des Trackings verantwortlich ist. Wer richtet die Cookie-Consent-Plattform ein? Wer stellt sicher, dass Google Analytics 4, Meta Pixel und andere Tracking-Tools erst nach Nutzereinwilligung feuern? Wer ist verantwortlich für die korrekte Konfiguration des Google Consent Mode?

In der Praxis liegt die technische Umsetzung oft bei der Agentur, die rechtliche Verantwortung aber beim Auftraggeber. Wenn die Agentur das Tracking falsch implementiert und personenbezogene Daten ohne Einwilligung erhoben werden, haften Sie als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Deshalb ist es so wichtig, die Zuständigkeiten klar im Vertrag zu definieren und sicherzustellen, dass die Agentur nachweislich DSGVO-kompetent ist.

Besonderheiten in der Schweiz und Österreich

In der Schweiz gilt seit September 2023 das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG), das ähnliche Anforderungen wie die DSGVO stellt, aber eigene Nuancen hat. In Österreich gilt die DSGVO direkt, ergänzt durch das österreichische Datenschutzgesetz (DSG). Wenn Ihre Agentur in einem anderen DACH-Land sitzt als Sie, muss der Vertrag die anwendbare Rechtsordnung klar benennen und sicherstellen, dass beide nationalen Datenschutzregelungen eingehalten werden.

Reporting- und Kommunikationsklauseln

Reporting ist der „lebende“ Teil des Vertrags. Es wiederholt sich jede Woche oder jeden Monat nach Kampagnenstart, und seine Qualität spiegelt direkt die Gesundheit der Agenturbeziehung wider.

Reporting-Frequenz und -Format

Der Vertrag sollte die Reporting-Frequenz spezifizieren. Wöchentliche Zusammenfassungen, monatliche Detailberichte und quartalsweise Strategiereviews sind gängige Stufen. Das Format ist ebenfalls wichtig: Ist es ein rohes Daten-PDF oder ein analytisches Dokument mit Kommentaren und Handlungsempfehlungen?

Vereinbaren Sie, welche Metriken in jedem Bericht enthalten sein müssen. ROAS, CPA, CTR, Conversion Rate und Impression Share sollten das Minimum bilden. Der Bericht sollte nicht nur Zahlen auflisten, sondern den Kontext liefern: Was hat sich verändert, warum hat es sich verändert und was wird als Nächstes unternommen.

Meeting-Rhythmus und Kommunikationskanäle

Legen Sie fest: Wie oft finden Meetings statt (monatlich ist Minimum, zweiwöchentlich besser)? Wer nimmt teil? Werden Meetings aufgezeichnet oder protokolliert? Welche Kommunikationskanäle werden für den täglichen Austausch genutzt (E-Mail, Slack, Teams)?

Definieren Sie Reaktionszeiten vertraglich: 24 Stunden für nicht-dringende Anfragen, 4 Stunden für dringende Themen (defektes Tracking, Budgetanomalien, Kontosperrungen). Mündliche Vereinbarungen über Kommunikationsstandards versagen immer unter Druck. Schreiben Sie sie in den Vertrag.

Vertraulichkeit und Wettbewerbsverbot

Eine Vertraulichkeitsklausel (NDA) schützt Ihre Geschäftsinformationen. Die Agentur erhält Einblick in Ihre Umsatzdaten, Werbebudgets, Kundenstrukturen und strategischen Pläne. Diese Informationen müssen vertraulich behandelt werden.

Bezüglich Wettbewerbsverbot gibt es unterschiedliche Ansichten. Manche Auftraggeber fordern, dass die Agentur keine direkten Wettbewerber betreut. Das ist bei Boutique-Agenturen umsetzbar, aber bei grösseren Agenturen mit Dutzenden Kunden oft unrealistisch. Ein praxistauglicher Kompromiss: Die Agentur verpflichtet sich, keine vertraulichen Informationen zwischen Wettbewerbskonten zu teilen, und informiert den Auftraggeber, wenn sie einen direkten Konkurrenten aufnimmt.

Preismodelle im Vertrag

Der Vertrag sollte das Preismodell unmissverständlich regeln. Fester Retainer? Prozentsatz des Werbebudgets? Leistungsbasierte Vergütung? Jedes Modell hat seine eigenen vertraglichen Anforderungen.

Bei einem festen Retainer: Was ist eingeschlossen, wie werden Zusatzleistungen abgerechnet, und gibt es eine jährliche Preisanpassungsklausel? Wenn ja, was ist die maximale prozentuale Erhöhung?

Bei einem Prozentsatz des Werbebudgets: Gibt es Mindest- und Höchstgrenzen? Wenn das Werbebudget drastisch sinkt, sollte die Agentur nicht unverhältnismässig leiden. Wenn es stark steigt, sollten Sie keine unverhältnismässige Gebühr zahlen. Vereinbaren Sie Ober- und Untergrenzen.

Bei performancebasierten Modellen: Wie wird die Attribution gemessen? Welche Conversion-Datenquelle ist verbindlich (Google Ads, GA4, CRM)? Wann werden Boni ausgezahlt? Klären Sie diese Details vor der Unterschrift, nicht danach.

6 Vertragsfallen, die Sie vermeiden müssen

1. Automatische Verlängerung ohne Erinnerung. Setzen Sie sich einen Kalendertermin 60 Tage vor Vertragsende, um die Kündigungsfrist nicht zu verpassen.

2. Unklarer Leistungsumfang. „Digitalmarketing-Betreuung“ ohne plattformspezifische Details ist ein Rezept für Streit. Bestehen Sie auf einer detaillierten Leistungsbeschreibung mit Plattformen, Kampagnentypen, Deliverables und Mengenangaben.

3. Keine Performance-basierte Ausstiegsklausel. Ohne diese Klausel sind Sie an eine underperformende Agentur gebunden, bis der Vertrag ausläuft. Verhandeln Sie eine Ausstiegsmöglichkeit bei konsistenter Zielverfehlung.

4. Agentur hält Kontoinhaber. Wenn die Werbekonten der Agentur gehören, verlieren Sie bei Vertragsende alles: Kampagnenhistorie, Zielgruppen, Conversion-Daten. Bestehen Sie darauf, dass alle Konten unter Ihrem Unternehmensnamen laufen.

5. Fehlender AVV. Ohne Auftragsverarbeitungsvertrag sind Sie nicht DSGVO-konform. Das ist nicht nur ein rechtliches Risiko, sondern kann auch zu Problemen mit Aufsichtsbehörden führen, wenn ein Datenschutzvorfall eintritt.

6. Unklare IP-Regelung. Wem gehören die erstellten Anzeigentexte, Grafiken und Videos? Ohne explizite IP-Übertragungsklausel könnte die Agentur nach deutschem/österreichischem/schweizerischem Urheberrecht Rechte an den erstellten Materialien behalten.

Checkliste vor der Unterschrift

Gehen Sie diese Punkte durch, bevor Sie einen Digitalmarketing-Vertrag unterschreiben:

  • Leistungsumfang plattformspezifisch definiert?
  • Out-of-Scope-Arbeit und Ad-hoc-Stundensätze geregelt?
  • Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist klar?
  • Automatische Verlängerungsklausel geprüft?
  • Performance-basierte Ausstiegsklausel enthalten?
  • KPIs mit Ziel- und Mindestwerten definiert?
  • Alle Werbekonten unter Ihrem Unternehmensnamen?
  • Dateneigentum und IP-Übertragung geregelt?
  • Reporting-Frequenz und -Format festgelegt?
  • Reaktionszeiten für verschiedene Dringlichkeitsstufen definiert?
  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) vorhanden und geprüft?
  • Übergangsprozess bei Vertragsende definiert?
  • Preismodell und eventuelle jährliche Preiserhöhungen klar?
  • Vertraulichkeitsklausel und ggf. Wettbewerbsverbot geprüft?

Wenn Sie bei mehr als zwei dieser Punkte „nein“ antworten müssen, ist der Vertrag noch nicht unterschriftsreif. Verhandeln Sie nach. Eine seriöse Agentur wird diese Transparenz begrüssen, nicht als lästig empfinden.

Verhandlungstipps für den DACH-Raum

Lassen Sie sich nicht von Zeitdruck einschüchtern. „Das Angebot gilt nur bis Freitag“ ist eine Verkaufstaktik, keine geschäftliche Notwendigkeit. Nehmen Sie sich die Zeit, den Vertrag gründlich zu prüfen. Wenn die Agentur drängt, ist das eher ein Warnsignal als ein Zeichen von Marktengpass.

Vergleichen Sie den Vertrag mit den Angeboten anderer Agenturen. Branchenübliche Konditionen im DACH-Raum: 3 bis 12 Monate Erstlaufzeit, 30 Tage Kündigungsfrist, keine oder maximal ein Monatshonorar als Vorzeitigkeits-Strafgebühr, AVV als Standard-Bestandteil und Kontoinhaber ist immer der Auftraggeber.

Wenn der Vertrag deutlich von diesen Standards abweicht, fragen Sie warum. Es kann legitime Gründe geben (z.B. hohe initiale Setup-Kosten, die sich über eine längere Vertragslaufzeit amortisieren müssen). Aber die Begründung sollte nachvollziehbar sein und Ihren Interessen nicht zuwiderlaufen.

Vertragssicherheit von Anfang an

Unsere Verträge sind transparent, fair und auf die Bedürfnisse von DACH-Unternehmen zugeschnitten. Alle Konten gehören Ihnen, alle Daten gehören Ihnen.

Kontakt aufnehmen →

Häufig gestellte Fragen

Wie lang sollte ein Digitalmarketing-Vertrag laufen?

6 Monate ist eine gute Erstlaufzeit. Das gibt der Agentur genügend Zeit, Kampagnen aufzusetzen, zu optimieren und erste Ergebnisse zu liefern. 3 Monate sind zu kurz für aussagekräftige Ergebnisse. 12 Monate sind akzeptabel, wenn der Vertrag eine Performance-basierte Ausstiegsklausel enthält. Nach der Erstlaufzeit sollte der Vertrag monatlich kündbar sein mit 30 Tagen Vorlaufzeit.

Brauche ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)?

Ja, zwingend. Gemäss Art. 28 DSGVO ist ein AVV gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein externer Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet. Da Digitalmarketing praktisch immer personenbezogene Daten involviert (IP-Adressen, Nutzungsverhalten, E-Mail-Adressen in Remarketing-Listen), ist der AVV keine optionale Ergänzung, sondern eine gesetzliche Pflicht.

Wem gehören die von der Agentur erstellten Materialien?

Nach deutschem, österreichischem und schweizerischem Urheberrecht ist der Urheber grundsätzlich der Rechteinhaber. Das bedeutet: Ohne eine explizite IP-Übertragungsklausel im Vertrag könnte die Agentur Rechte an den erstellten Texten, Grafiken und Videos behalten. Ihr Vertrag sollte eine klare Klausel enthalten, die alle im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Werke dem Auftraggeber überträgt.

Was passiert mit meinen Daten bei Vertragsende?

Der Vertrag sollte regeln, dass bei Vertragsende alle Kontozugänge innerhalb von 7 Werktagen übertragen werden, alle Kampagnendaten und Zielgruppenlisten beim Auftraggeber verbleiben und die Agentur eine Übergangsdokumentation erstellt. Vereinbaren Sie auch, dass die Agentur für 2 bis 4 Wochen nach Vertragsende für Rückfragen zur Verfügung steht, um dem neuen Partner einen reibungslosen Start zu ermöglichen.

Kann ich den Vertrag vor Ablauf kündigen, wenn die Agentur schlecht performt?

Das hängt vom Vertrag ab. Wenn eine Performance-basierte Ausstiegsklausel enthalten ist und die vereinbarten KPI-Mindestwerte über die definierte Zeitspanne (typischerweise 3 Monate) verfehlt werden, können Sie ohne Strafzahlung kündigen. Ohne eine solche Klausel müssen Sie die reguläre Kündigungsfrist einhalten und gegebenenfalls eine Vorzeitigkeitsstrafgebühr zahlen. Deshalb ist die Verhandlung dieser Klausel vor der Unterschrift so wichtig.

Sollte ich den Vertrag von einem Anwalt prüfen lassen?

Bei Verträgen mit einem Jahresvolumen über 20.000 Euro ist eine juristische Prüfung empfehlenswert. Ein auf IT-Recht oder Marketingrecht spezialisierter Anwalt kann versteckte Risiken identifizieren, die ein Laie übersehen würde. Besonderes Augenmerk verdienen die Bereiche IP-Übertragung, DSGVO-Konformität und Kündigungsbedingungen. Die Kosten einer juristischen Prüfung (typischerweise 500 bis 1.500 Euro) sind gering im Vergleich zum potenziellen Schaden eines fehlerhaften Vertrags.

Quellen

  • DSGVO Art. 28 – Auftragsverarbeiter
  • BVDW Agenturvertrag-Leitfaden 2025
  • IHK Mustervertrag Digitalmarketing
  • Sortlist Agency Contract Best Practices Europe 2025